Was regelt das Digitale-Dienste-Gesetz?

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Was regelt das Digitale-Dienste-Gesetz?
Inhalt

Das DDG soll in erster Linie den Digital Services Act ergänzen. Der Digital Services Act ist eine EU-Verordnung zur Reduzierung rechtswidriger Inhalte im Internet und legt umfangreiche Pflichten für Online-Dienste fest. Das DDG regelt, wie diese Pflichten in Deutschland umgesetzt werden.

Neben der Ergänzung des Digital Services Act enthält das DDG auch Regelungen, die zuvor in anderen Gesetzen enthalten waren. Es löst das Telemediengesetz (TMG) sowie das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG) ab. 

Auswirkungen auf die Impressumspflicht.

Ein wichtiger Punkt hat sich geändert. Bisher musste auf der Webseite ein Impressum nach § 5 TMG stehen. Ab jetzt gilt dafür § 5 DDG. An den Inhalten des Impressums ändert sich nichts. Es ist nur eine Änderung im Gesetzestext.

WICHTIG – § 5 TMG wird zu § 5 DDG!

Auswirkungen auf Ihre Datenschutzerklärung

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wurde in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Auch hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Änderung. Es ist jedoch wichtig, dass Sie die korrekten Rechtsgrundlagen in Ihrer Datenschutzerklärung angeben.

WICHTIG – Das TTDSG wird zum TDDDG!

IHRE ToDo´s als Webseitenbetreiber

1. Impressum aktualisieren

Das DDG gilt für alle Online-Diensteanbieter und betrifft damit fast jeden Webseitenbetreiber. Wenn Sie in Ihrem Impressum bisher auf § 5 TMG verwiesen haben, sollten Sie dies jetzt ändern. Es besteht allerdings keine gesetzliche Pflicht, § 5 DDG im Impressum anzugeben. Es wird empfohlen, auf die Angabe des Paragraphen komplett zu verzichten. So bleiben Sie bei zukünftigen Änderungen auf der sicheren Seite und vermeiden das Risiko, den falschen Paragraphen anzugeben.

2. Datenschutzerklärung aktualisieren

Wenn Sie in Ihrer Datenschutzerklärung auf das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) verweisen, müssen Sie diesen Verweis jetzt ändern. Verweisen Sie stattdessen auf das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).

Gerne unterstützen wir Sie bei den notwendigen Anpassungen. Mit diesen Anpassungen bleiben Sie gesetzeskonform und vermeiden mögliche rechtliche Probleme.

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